Massgebende Grundsätze
Die Hans F. Tellenbach Stiftung gewährt Beiträge für künstlerische und kulturelle Werke, Anlässe und Institutionen. Sie richtet ihre Fördertätigkeit hauptsächlich auf den Raum Zürich, insbesondere die Region Zürichsee, aus. Gesuche aus anderen Regionen können in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Konkrete Projekte
Nur konkrete Projekte (Einzelprojekte, Konzerte, Kunstausstellungen, Produktionen mit musischem Hintergrund, usw.) werden unterstützt. Es werden keine Betriebsbeiträge oder Defizitgarantien gewährt.
Termine
Eingaben sind jederzeit möglich.
Der Stiftungsrat hält jährlich zwei Sitzungen ab, die jeweils in der ersten und zweiten Jahreshälfte stattfinden (in der Regel im April und November).
Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen, die vor der Stiftungsratssitzung stattfinden oder Publikationen, die vorher auf den Markt kommen, werden nicht unterstützt. Es empfiehlt sich daher, ein Gesuch frühzeitig einzureichen.
Checkliste
Bevor Sie das Gesuch übermitteln, überprüfen Sie bitte folgendes:
- Entspricht Ihr Gesuch den Vergabekriterien?
- Sind das Gesuchformular und alle benötigten Unterlagen dabei?
- Findet der Anlass nach der Stiftungsratssitzung (siehe Termine) statt?
- Konsultieren Sie die Rubrik Gesuchstellung
Entscheid
Der Stiftungsrats-Entscheid wird in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach einer Sitzung schriftlich mitgeteilt. Ablehnende Entscheide werden weder mündlich noch schriftlich begründet.
Auschlusskriterien
Von einer Gesucheinreichung ausgeschlossen sind:
- Gesuche von nicht gemeinnützigen (d.h. gewinnorientierten) Trägerschaften
- Gesuche von Hochschulen, Schulen und Bildungsinstitutionen
- Gesuche für Stipendien
- Gesuche für Filmprojekte (Projektentwicklung, Produktion, Vertrieb)
- Autorinnen- und Autorenförderung
- Wissenschaftliche Arbeiten: wissenschaftliche Publikationen von Hochschulen, Dissertationen, Jubiläumsschriften, Publikationen aus Seminaren, Diplom- und Abschlussarbeiten
- Anfragen für Infrastrukturprojekte
Weitere Hinweise
- Allgemeine, unspezifische Spendenaufrufe werden nicht beantwortet und nicht behandelt
- Der Stiftungsrat tritt nur auf spezifische und individuell an die Stiftung gerichtete Gesuche in elektronischer Form ein
- Die Gesuche sind in deutscher Sprache einzureichen
Gesuchstellung
Es werden ausschliesslich Gesuche behandelt, die auf elektronischem Weg über das Gesuchformular der Hans F. Tellenbach Stiftung eingereicht worden sind.
Folgende Punkte sind im Gesuch zu dokumentieren
- detaillierter Projektbeschrieb (Konzept, zeitlicher Ablauf, Daten und Durchführungsorte)
- Angaben über die Trägerschaft und die Projektbeteiligten (persönliche Angaben, Kurzbiografie, Statuten, Jahresbericht)
- detailliertes Budget und Finanzierungsplan mit Angabe von bereits erfolgten Zu- und Absagen (einmalige Aktualisierung auf den Eingabetermin hin dringend erwünscht)
Eine Anleitung zur Gesuchstellung finden sie bei SwissFoundations als PDF.